An­er­ken­nung von Aus­lands­leis­tun­gen

All­ge­mei­ne In­for­ma­ti­o­nen

Informationen bezüglich der generellen Vorgehensweise zur Leistungsannerkennung finden Sie hier.

Für TAF-Lehrstühle gilt zusätzlich:
Die Anerkennung von im Ausland erbrachten Studienleistungen für Module sowie die Vereinbarung von Learning Agreements im Bereich "Taxation, Accounting & Finance (TAF)" des Departments 2 werden ab sofort zentral koordiniert. Alle relevanten Informationen erhalten Sie hier.