Die Juniorprofessur

Die 2002 eingeführte Juniorprofessur soll jungen Wissenschaftler*innen mit herausragender Promotion ohne die bisher übliche Habilitation direkt unabhängige Forschung und Lehre an Hochschulen ermöglichen und sie für die Berufung auf eine Lebenszeitprofessur qualifizieren.

Ge­gen­wär­tig be­setz­te Ju­ni­o­r­pro­fes­su­ren