Die Promotion 

Sie ziehen ein Promotionsstudium an der Fakultät für Wirtschaftswissenschaften in Betracht? Wir freuen uns! Aus dieser Seite finden Sie alle relevanten Informationen rund um das Promotionsstudium. Bewerber*innen finden genauere Informationen zum Promovieren in den Wirtschaftswissenschaften auf unserer Seite zur Promotion.

Das Pro­mo­ti­ons­s­tu­di­um

Das Promotionsstudium findet begleitend zur Erstellung der Dissertation statt, welche kumulativ oder als Monografie angefertigt werden kann. Es besteht aus sechs Modulen im Gesamtumfang von 30 ECTS-Punkten, die dem Promotionsstudium zugeordnet sind. Es ist ein forschungsorientiertes Studium und führt zu keinem berufsqualifizierenden Abschluss.

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An­ge­bo­te der Fa­kul­tät

Alle Departments der Fakultät sind mit Angeboten im Promotionsstudium vertreten. Im großen Angebot an Wahlmodulen haben Promotionsstudierende die Möglichkeit, breit angelegte oder thematisch sehr fokussierte Veranstaltungen zu besuchen. Es gibt auch Module im Bereich soft skills, wie zum Beispiel wissenschaftliches Schreiben in englischer Sprache

Der Modulkatalog

Se­mi­na­re und Work­shops

Unsere Forschung lebt von Vernetzung und Austausch. Die Seminarreihen und Workshops ermöglichen es unseren Nachwuchswissenschaftler*innen zum einen Forschungsarbeiten von Gastwissenschaftler*innen aus aller Welt kennenzulernen und zum anderen ihre eigenen Arbeiten und Ideen vorzustellen und in der Diskussion weiterzuentwickeln.

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For­schungs­zen­tren und La­bo­re

In der Breite der Wirtschaftswissenschaften entfaltet sich in unserer Fakultät eine zukunftsorientierte Forschungslandschaft. Raum für Begegnung, Experimente und Wissensaustausch schaffen dabei unsere Forschungszentren und Labore.

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Schematischer Ablauf des Promotionsstudiums 

 

Pha­sen des Pro­mo­ti­ons­s­tu­di­ums

1.

Prüfungen der Promotionsmodule

Im Promotionsstudium sind insgesamt 30 ECTS an Wahlpflicht- und Pflichtmodulen zu erbringen. Die Module haben in der Regel einen Umfang von 5 ECTS. Drei der sechs zu absolvierenden Module sind aus mindestens sechs Wahlpflichtmodulen zu wählen. 

  • Der Modulkatalog gibt in der Einstellung „Promotionsstudium Wirtschaftswissenschaften“ das Angebot in den unterschiedlichen Bereichen für das jeweils ausgewählte Semester wider. Hinter den aufgelisteten Modulen finden Sie mit einem Klick die ausführlichen Modulbeschreibungen.
  • Neben dem Qualifizierungsangeboten der Fakultät, können auch entsprechende Leistungen anderer Universitäten oder Programme zur Doktorandenausbildung anerkannt werden. Die Anrechnung extern erbrachter Leistungen erfolgt in Abstimmung mit dem Promotionsausschuss. Mit ihren Förderprogrammen unterstützt die Fakultät zudem die Teilnahme an Sommerschulen und Konferenzreisen.
  • Seminarreihen und regelmäßige Workshops zeigen zudem den hohen Stellenwert von forschungsorientriertem Austausch an unserer Fakultät.

Der Prüfungsausschuss ist für die Durchführung der Modulprüfungen zuständig. Die Promovierenden melden sich in einem vom Prüfungssekretariat festgesetzten Zeitraum zu den Modulprüfungen an. Das Promotionsstudium ist absolviert, wenn die Module des Promotionsstudiums bestanden sind.

2.

Erstellung einer Dissertation

Als Promovierende müssen Sie über eine wissenschaftliche Abhandlung nachweisen, dass Sie imstande sind, selbständig wissenschaftlich zu arbeiten. Dazu müssen Sie in Ihrer Dissertationsschrift unter bestimmten Vorgaben eigene Forschungsergebnisse darlegen. Die Dissertation kann kumulativ oder als Monografie angefertigt werden. Für kumulative Dissertationen erlässt der Promotionsausschuss Richtlinien. 

3.

Mündliche Verteidigung

Zuletzt folgt die mündliche verteidigung. In der Disputation wird durch die Promotionskommission festgestellt, ob die Doktorandin oder der Doktorand aufgrund besonderer wissenschaftlicher Kenntnisse und Fähigkeiten in der Lage ist, die von ihr oder ihm in der Dissertation erarbeiteten Ergebnisse gegenüber Fragen und Einwänden zu begründen, weiter auszuführen und wissenschaftlich zu diskutieren. Im Anschluss an die Disputation entscheidet die Promotionskommission über das Bestehen der Disputation.

For­ma­li­tä­ten

Folgende Unterlagen müssen bei dem Promotionsausschussvorsitzenden bei Aufnahme des Promotionsstudiums eingereicht werden:

  • Eine Kopie des Abschlusszeugnisses (eine Notenbestätigung reicht nicht aus). Bei einem Abschluss an einer externen Universität wird eine amtlich beglaubigte Kopie des Abschlusszeugnisses benötigt. Tipp: Sie benötigen für die Einschreibung eine weitere (amtliche) Kopie des Abschlusszeugnisses. Daher gleich zwei Kopien anfertigen lassen!
  • Die Betreuungsvereinbarung mit der Bestätigung, dass Sie betreut werden (siehe Dokumentenübersicht unten).
  • Das Formular "Bescheinigung zur Aufnahme des Promotionsstudium" (im Original, siehe Dokumentenübersicht unten)
  • Ein Lebenslauf mit genauen Angaben über den wissenschaftlichen Bildungsgang

Eine Einschreibung im Service Center der Universität Paderborn ist erforderlich, um am Promotionsstudium der Fakultät für Wirtschaftswissenschaften teilzunehmen.

Dazu benötigen Sie

  • eine amtlich beglaubigte Kopie des Abschlusszeugnisses
  • die Bescheinigung der Fakultät aus der hervorgeht, dass die Voraussetzungen zum Promotionsstudium erfüllt sind (Formular "Bescheinigung zur Aufnahme des Promotionsstudiums" (siehe Dokumentenübersicht unten))

Fragen bzgl. der Einschreibung können nicht von der/dem Promotionsausschussvorsitzenden beantwortet werden; wenden Sie sich in diesen Fällen bitte an Herrn Daniel Langguth im Service Center (05251/60-5040) der Universität Paderborn.

Prinzipiell gilt: Sie können sich jederzeit in den Promotionsstudiengang der Fakultät für Wirtschaftswissenschaften einschreiben.

Kumulative Promotionen können gemäß der Richtlinien zur Promotionsordnung an verschiedenen Stellen elektronisch veröffentlicht werden.

  • Zum Nachweis der Veröffentlichung einzelner Arbeiten benutzen Sie bitte folgenden Laufzettel. Einen Nachweis der Veröffentlichung von Synopse und ggf. Schlussteil erhalten Sie von  der Universitätsbibliothek.
  • Für die Publikation im Sinne der Promotionsordnung können einzelne Arbeiten in die fakultätseigenen Diskussionspapierreihe eingestellt werden. Bitte beachten Sie die Regelungen in den Richtlinien zur Promotionsordnung.  Zum Download hier eine kurze Anleitung (in Englisch) sowie die darin beschriebene Datei Distemplate.rdf.

Dem Antrag auf Eröffnung des Promotionsverfahrens sind beizufügen:

  • fünf maschinenschriftlich angefertigte und gebundene Exemplare der Dissertation;
  • Nachweis der Promotionsvoraussetzung gem. § 5 PromoO (Formular "Bescheinigung zur Aufnahme eines Promotionsstudiums");
  • Nachweis über die bestandenen Promotionsmodule, den gehaltenen wissenschaftlichen Vortrag sowie ggf. erfüllte Auflagen im Sinne von §5;
  • Lebenslauf mit einem Verzeichnis der bisherigen wissenschaftlichen Veröffentlichungen;
  • Erklärung über anderweitige Promotionsversuche;
  • Vorschläge für die Mitglieder der Promotionskommission (Achtung: Zwei Departments sollen vertreten sein [siehe §8 Abs. 5 PromoO.])
  • Selbständigkeitserklärung
  • weitere Erklärungen gem. Promotionsordnung
  • Bei Vorliegen einer kumulativen Dissertation: Dokumentation der Erfüllung der Anforderungen an eine kumulative Dissertation entsprechend der Richtlinien.

Weitere Hinweise entnehmen Sie bitte der Promotionsordnung.

Über­sicht über al­le Do­ku­men­te

Dokument 

Bemerkungen

Promotionsordnung Promotionsordnung der Fakultät Wirtschaftswissenschaften der Universität Paderborn (vom 28.04.2017)
Richtlinien zur Promotionsordnung  
Bescheinigung zur Aufnahme des Promotionsstudium Einzureichen beim Vorsitz des Promotionsausschusses und später mit den Unterlagen zur Einschreibung.
Betreuungsvereinbarung (deutsch)
Supervision Agreement (english)
Einzureichen beim Vorsitz des Promotionsausschusses.
Geänderte Anforderungen - Anzahl Printexemplare  
Laufzettel Promotionsstudium  
Laufzettel kumulative Dissertation  
Anleitung Anleitung zur Publikation von Arbeiten in die fakultätseigenen Diskussionspapierreihe
neue PromO Beispiele für das Anschreiben "Antrag auf Eröffnung des Promotionsverfahrens" (alte und neue PromO)
Formular Transcript of Records  Bescheinigung über die erbrachten Prüfungsleistungen und weiteren Prüfungsleistungen

An­lauf­stel­len

Pro­mo­ti­ons­aus­schuss

Pro­de­kan für For­schung und wis­sen­schaft­li­chen Nach­wuchs

Gra­du­ier­ten­zen­trum der Fa­kul­tät

Mit­tel­bau­ver­tre­tung der Fa­kul­tät

zen­tra­le Gra­du­ier­te­n­aka­de­mie: Jen­ny Alo­ni Cen­tre

Wir freu­en uns auf Ih­ren Kon­takt!

Sie haben Fragen zur Promotion? Als Erstkontakt hilft Ihnen der Prodekan für Forschung und wissenschaftlichen Nachwuchs weiter.

Prof. Dr. Wendelin Schnedler

Dekanat Wirtschaftswissenschaften
Raum Q4.322
Universität Paderborn
Warburger Str. 100
33098 Paderborn